CORONA-IMPFUNG
Gerne können Sie für Ihr Kind ab dem fünften Geburtstag telefonisch bei uns einen Impftermin vereinbaren!
Wenn Sie einen Termin für eine Corona-Schutzimpfung in unserer Praxis erhalten haben, lesen Sie bitte den Aufklärungsbogen vorher aufmerksam durch.
Eine schriftliche Einverständniserklärung ist nicht notwendig.
Was tun bei positvem Testergebnis?